Ab 1. Januar 2018 haben die Bürger aus 77 Ländern die Möglichkeit, einige Regionen von Belarus ohne Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt für bis zu 15 Tage zu touristischen Zwecken zu besuchen. Die ausländischen Bürger können ohne Visum Brest und Grodno und also Territorien von Brest und Grodno Gebiete besuchen. Die visafreien Territorien umfassen Stadt Brest, Brest, Kamenets, Pruschany Bezirke von Brest Gebiet, Stadt Grodno, Grodno, Berestowitsa, Wolkowysk, Woronowo, Lida, Swislotsch, Schchutschin von Grodno Gebiet.
Grenzübergangstelle auf der Eisenbahnstation „Brest-Ost“(Terespol-Brest), Grenzübergangstelle auf der Eisenbahnstation Grodno.
Einreise mit dem Fahrzeug oder mit dem Reisebuss- Brest (Terespol), Domachevo (Sławatycze), Peschatka (Polowce), Bruzgi (Kuznitsa Belostokskaya), Bieniakonie (Soleczniki), Bierestowica (Bobrowniki), Privalka (Raigardas).
Vereinfachte Grenzübergangsstelle- Pererov (Bialowieza), Lesnaja (Rudawka), Privalka (Švendubrė).
Grenzübergangstellen bei der Einreise mit dem Flugzeug- am Flughafen der Stadt Brest (Airport Brest), am Flughafen der Stadt Grodno (Airport Grodno).
Die Kosten für eine Einreisegenehmigung betragen 10 Euro / pro Person (gemäß der Währungskurse bei der NationalBank der Republik Belarus), ab 20 Personen betragen die Kosten von 8 Euro / pro Person, ab 40 Personen betragen die Kosten von 7 Euro / pro Person. Sie können den ausgewählten Service per Banküberweisung (Details werden nach dem Ausfüllen des Fragebogens angegeben) oder per Kreditkarte (Details zur Zahlung bekommen Sie nach dem Ausfüllen des Fragebogens ) bezahlen.
Sie können die visumfreie Einreise nicht später als 48 Stunden vor dem Datum der Einreise beantragen. Für die Registrierung kontaktieren Sie uns bitte (Schauen unsere Kontakten) oder die Registrierung kann gebührenfrei online über das Unified Portal of e-Services(NAIS) erfolgen.
Reisepass.
Einreisegenehmigung (wird von uns ausgestellt und an Ihre E-Mail gesendet).
Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Belarus.
Finanzielle Mittel. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in und für die Rückreise aus der Republik Belarus zu verfügen. Für jeden Aufenthaltstag müssen Sie den Bargeldbetrag in der Währung oder in belarussischen Rubel, der mindestens 2 Basissätzen pro Tag (54 Rubel oder 23 Euro) entspricht, besorgen.
Ein Ausländer und Staatenlose soll sich innerhalb von 5 (fünf) Kalendertage (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Auftreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seinen tatsächlichen Aufenthalt registrieren lassen. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind: