• г.Брест, Варшавское шоссе, д. 37, пом. 62
  • amts.brest@gmail.com
  • ⌚ Время работы с 9.00 до 17.00
+375 (29) 228-89-02

Willkommen zurück

Die visafreie Einreise in Belarus!

Ab 1. Januar 2018 haben die Bürger aus 77 Ländern die Möglichkeit, einige Regionen von Belarus ohne Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt für bis zu 15 Tage zu touristischen Zwecken zu besuchen. Die ausländischen Bürger können ohne Visum Brest und Grodno und also Territorien von Brest und Grodno Gebiete besuchen. Die visafreien Territorien umfassen Stadt Brest, Brest, Kamenets, Pruschany Bezirke von Brest Gebiet, Stadt Grodno, Grodno, Berestowitsa, Wolkowysk, Woronowo, Lida, Swislotsch, Schchutschin von Grodno Gebiet.

Achtung! Die Abweichung von dem Marschweg, der im Tourprogramm deklariert wurde, ist nicht erlaubt.

Die Grenzübergangstellen in die visafreie Zone „Brest-Grodno“:

Grenzübergangstelle auf der Eisenbahnstation „Brest-Ost“(Terespol-Brest), Grenzübergangstelle auf der Eisenbahnstation Grodno.

Einreise mit dem Fahrzeug oder mit dem Reisebuss- Brest (Terespol), Domachevo (Sławatycze), Peschatka (Polowce), Bruzgi (Kuznitsa Belostokskaya), Bieniakonie (Soleczniki), Bierestowica (Bobrowniki), Privalka (Raigardas).

Vereinfachte Grenzübergangsstelle- Pererov (Bialowieza), Lesnaja (Rudawka), Privalka (Švendubrė).

Grenzübergangstellen bei der Einreise mit dem Flugzeug- am Flughafen der Stadt Brest (Airport Brest), am Flughafen der Stadt Grodno (Airport Grodno).

Die Kosten für eine Einreisegenehmigung betragen 10 Euro / pro Person (gemäß der Währungskurse bei der NationalBank der Republik Belarus), ab 20 Personen betragen die Kosten von 8 Euro / pro Person, ab 40 Personen betragen die Kosten von 7 Euro / pro Person. Sie können den ausgewählten Service per Banküberweisung (Details werden nach dem Ausfüllen des Fragebogens angegeben) oder per Kreditkarte (Details zur Zahlung bekommen Sie nach dem Ausfüllen des Fragebogens ) bezahlen.

Sie können die visumfreie Einreise nicht später als 48 Stunden vor dem Datum der Einreise beantragen. Für die Registrierung kontaktieren Sie uns bitte (Schauen unsere Kontakten) oder die Registrierung kann gebührenfrei online über das Unified Portal of e-Services(NAIS) erfolgen.

Wenn Sie die Grenze überqueren, müssen Sie Folgendes bei sich haben:

Reisepass.

Einreisegenehmigung (wird von uns ausgestellt und an Ihre E-Mail gesendet).

Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Belarus.

Finanzielle Mittel. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in und für die Rückreise aus der Republik Belarus zu verfügen. Für jeden Aufenthaltstag müssen Sie den Bargeldbetrag in der Währung oder in belarussischen Rubel, der mindestens 2 Basissätzen pro Tag (54 Rubel oder 23 Euro) entspricht, besorgen.

WICHTING!

Ein Ausländer und Staatenlose soll sich innerhalb von 5 (fünf) Kalendertage (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Auftreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seinen tatsächlichen Aufenthalt registrieren lassen. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind:

  •  Außenministerium der Republik Belarus;
  • das zuständige Referat des Innenministeriums;
  • die Verwaltung des Hotels;
  • Kurbehandlungsorganisation
  • Subjekt des Agroökotourismus. Die Einhaltung dieser Vorschriften für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in der Republik Belarus bleibt obligatorisch. Verstöße gegen die Aufenthaltsordnung in Belarus können einen ausländischen Gast mit einer Verwarnung oder einer hohen Geldstrafe mit anschließender Abschiebung bedrohen. (gem. T.1, Art.23.55 Gesetzgebung der Republik Belarus)

Zusätzliche Info:

  • Alle Personen, die in das Land einreisen und es verlassen, müssen die Zoll- und Frachterklärungen (beim Import von gewerblichen Warensendungen) ausfüllen.
  • Reisende dürfen bis zu 50 kg persönliches Gepäck im Wert von bis zu 1.500 Euro mitnehmen.
  • Gepäck, das diese Parameter überschreitet, unterliegt einem Zoll von 30%, jedoch nicht weniger als 4 Euro für jedes zusätzliche Kilogramm.
  • Die Einfuhr von Devisen nach Belarus ist nicht beschränkt. Devisen in Wert von mehr als 10.000,-US-Dollar müssen schriftlich deklariert werden.
  • Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen nach Belarus ist nur mit entsprechenden tierärztlichen und medizinischen Zeugnissen erlaubt.
  • Zollfrei erfolgt die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.
Die Einfuhr nach Belarus ist VERBOTEN:
  • Feuerwaffe
  •  Militärische Ausrüstung
  • Drogen
  • Gifte
  • Radioaktive und Explosive Stoffe.
     
Sie kommen mit dem Auto nach Belarus, das in der Republik Belarus oder Russland nicht registriert ist( vorübergehende Einfuhr wird ausgestellt);
  • zusammen mit Ihnen kommen nach Belarus Haustiere( Katzen, Hunde, usw.);
  • es gibt Devisen in Wert von mehr als 10.000,-US-Dollar
  • es gibt mehr als drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person;
  • Kunstwerke und Kultur;;
  • Waren mit einem Zollwert von höchstens 500,-Euro und einem Gesamtgewicht von 25 kg;
  • Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten;
  • Elektroschocker, Waffen, einschließlich Gas;
  • Propagandaliteratur..
  • Fotos und Videos aufnehmen ;
  • über Mobilkommunikation sprechen ;
  • das Geld in Dokumenten, die zur Überprüfung vorgelegt werden, lassen ;
  • Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter staatlicher Kontrollorganen zu anstiften
  • Verletzung der vorgeschriebenen Ordnung der Durchführung von Grenzkontrollen und anderen Arten von Kontrollen, einschließlich des Vorschlags und( oder)
  • Ihnen irgendwelche materiellen Werte zu übermitteln, Ihnen die Vorteile des Eigentums anzubieten und / oder zu gewähren.
  Aktivitäten, die auf dem Gebiet zwischen der Staatsgrenze und dem Kontrollpunkt verboten sind:
  • Parken von Fahrzeugen;
  • Ein- und Aussteigen von Passagieren;
  • Durchführung von Be-und Entladenarbeiten;
  • Den Aufenthalt von Personen, die nicht mit dem Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus in Verbindung stehen.
  Bei Verstößen der Bürger gegen diese Anforderung ist die vorgeschriebene Verwaltungsverantwortung nach Art. 23.31 Verwaltungsgesetzbuch der Republik Belarus (Verwarnung mit oder ohne Abschiebung oder Geldstrafe von bis zu 50 geltender Basissätzen). 1 Basissatz beträgt 27 belarussische Rubel.)
Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für Republik Belarus gilt, entweder mittels „grüner Versicherungskarte“ , die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy , die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 20 geltender Basissätzen geahndet.( nach Art. 18.20, T.4 Verwaltungsgesetzbuch der Republik Belarus). Kostenpflichtige Autostraßen: Die Fahrt auf den kostenpflichtigen Autostraßen, die Teil des BelToll-Systems sind http://beltoll.by / die Fahrer sind verpflichtet,, die die folgenden Arten von Fahrzeugen fahren zu bezahlen:
  • Mechanische Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 T.;
  • Mechanische Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 T, die außerhalb der Zollunion registriert werden.
Fahrer von Fahrzeugen mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, die in den Ländern der Zollunion zugelassen sind, sind von den Tarifen befreit.